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Wissenswertes

Für eine erste Orientierung
— Antworten auf häufig gestellte Fragen —

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Rund um die Anstellung als Zahnarzt/-ärztin
(§ 95 Abs. 7 SGB V, § 32b Zahnärzte-ZV…)

1

Welche Voraussetzung muss für die Anstellung erfüllt sein?

Die wichtigste Voraussetzung ist die Eintragung in das Zahnarztregister.

2

Wer muss den Antrag auf Genehmigung der Anstellung stellen?

Den Antrag auf Genehmigung der Anstellung muss die anstellende Praxis stellen. Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) alle Praxispartner.

3

Kann die Genehmigung der Anstellung rückwirkend erfolgen?

Nein, die Genehmigung muss stets vor dem Tätigkeitsbeginn vorliegen. Eine rückwirkende Genehmigung ist ausgeschlossen.

4

Wie viele Zahnärzte können angestellt werden?

Jeder Zahnarzt mit einer Vollzulassung kann Zahnärzte mit einem Faktor von insgesamt 3,0 (ausnahmsweise noch einen weiteren Zahnarzt mit dem Faktor 1,0) anstellen. Der Faktor errechnet sich auf der Grundlage der genehmigten Wochenstunden. Bei einer Teilzulassung können Zahnärzte mit einem Faktor von insgesamt 1,0 und im Ausnahmefall noch einen zusätzlichen Faktor von 1,0 angestellt werden.

5

Wie werden die Faktoren bei angestellten Zahnärzten berechnet?

Die Faktoren hängen von der Wochenstundenzahl ab, die der angestellte Zahnarzt tätig sein soll: Faktor 0,25 (bis 10 Std/Woche), Faktor 0,5 (über 10-20 Std/Woche), Faktor 0,75 (über 20-30 Std/Woche) und Faktor 1,0 (über 30 Std/Woche).

6

Was sind die Vor- und Nachteile einer Anstellung?

Die Vorteile sind, dass die Arbeitnehmerschutzgesetze (z.B. Mutterschutzgesetz) gelten. Sie tragen keine wirtschaftliche Verantwortung. Der Nachteil ist, dass Sie die Höhe Ihres Einkommens durch Ihre Tätigkeit nicht besonders steigern können.

7

Wie hoch sind die Gebühren für den Antrag auf Genehmigung eines angestellten Zahnarztes?

Insgesamt 920 € (Antrag = 120 €, 400 € nach Genehmigung der Anstellung, 400 € Eintragung ins Besondere Verzeichnis).

8

Wer hat die Gebühren für die Genehmigung der Anstellung zu zahlen?

Die Gebühren sind von der anstellenden Praxis zu zahlen, da sie die Genehmigung erhält.

9

Begründet die Anstellung die Mitgliedschaft in der KZV?

Ja, sofern sie mit 10 Wochenstunden angestellt sind.

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