
Wissenswertes
Für eine erste Orientierung
— Antworten auf häufig gestellte Fragen —
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Rund um die Fortbildungsverpflichtung…
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Wo ist die Fortbildungspflicht geregelt?
Die Fortbildungspflicht ist in § 95d SGB V geregelt.
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Wie viele Punkte müssen aufgrund der Fortbildungsverpflichtung nachgewiesen werden?
Zahnärzte müssen alle fünf Jahre 125 Punkte nachweisen. Für jedes Jahr können 10 Punkte für das Selbststudium aufgeschrieben werden.
3
Was passiert mit den Punkten, die 125 übersteigen?
Ein „Überschuss“ aus dem laufenden Zeitraum kann nicht in den folgenden Nachweiszeitraum übertragen werden.
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Wann ist der Nachweis verspätet?
Endet die Nachweispflicht am letzten Tag eines Quartals, müssen Sie den Nachweis bis zu diesem Tag erbracht haben. Fällt das Ende Ihres Fortbildungszeitraums mitten in ein Quartal, haben Sie bis zum Ende dieses Quartals Zeit, den Nachweis zu führen.
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Was geschieht, wenn der Nachweis verspätet eingereicht wird?
Werden die Punkte nicht vollständig oder verspätet nachgewiesen, erfolgt in den ersten vier Quartalen eine Kürzung von 10%, danach von 25% für die weiteren vier Quartale. Wurde der Nachweis nach zwei Jahren nicht geführt, soll die KZV beim Zulassungsausschuss einen Antrag auf Entziehung stellen (§ 95d Abs. 3 SGB V).
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Was passiert, wenn sich der angestellte Zahnarzt nicht fortbildet?
Den Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht des angestellten Zahnarztes muss die anstellende Praxis führen. Kann sie die Erfüllung der Fortbildungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachweisen, erfolgt die Honorarkürzung bei der anstellenden Praxis.