
Wissenswertes
Für eine erste Orientierung
— Antworten auf häufig gestellte Fragen —
In der Desktopversion wird die Antwort angezeigt, wenn Sie mit der Maus über die Fragen fahren.
Rund um die verschiedenen Organisationsformen (Berufsausübungsgemeinschaft usw.)…
1
Was ist der Unterschied zwischen der Praxisgemeinschaft und der Gemeinschaftspraxis?
In der Praxisgemeinschaft (§ 33 Abs. 1 Zahnärzte-ZV) teilen sich zugelassene Zahnärzte Räume und Kosten. Jeder Zahnarzt bleibt eigenständig und rechnet seine Leistungen unter seiner Abrechnungsnummer ab. In der Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft [BAG]) sind Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen tätig und rechnen die Leistungen unter einer gemeinsamen Abrechnungsnummer ab. Im Außenverhältnis haften Sie für Ihre Kollegen.
2
Welche Regelungen muss der Gesellschaftsvertrag einer BAG zwingend beinhalten?
Die wesentlichen Inhalte aus zulassungsrechtlicher Sicht ergeben sich aus § 10 Abs. 2 BMV-Z: Alle Mitglieder der BAG müssen am Gewinn und Verlust und an unternehmerischen Entscheidungen beteiligt sein. Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R).
3
Welche Kosten entstehen für die Genehmigung einer BAG?
Die Gebühr für den Antrag beträgt 120 € und zwar unabhängig davon, wie viele Gesellschafter die BAG hat.
4
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Zulassung für ein MVZ zu erhalten?
Die Gründereigenschaft ergibt sich aus § 95 Abs. 1a SGB V und ist abschließend. Als Rechtsform kommt die Personengesellschaft, die eingetragene Genossenschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine öffentlich rechtliche Rechtsform in Betracht. Im MVZ können zugelassene oder angestellte Zahnärzte tätig sein, ein Mediziner muss die ärztliche Leitung übernehmen.
5
Was ist eine Zweigpraxis?
Eine Zweigpraxis dient der Versorgungsverbesserung (§ 24 Abs. 3 Zahnärzte-ZV, § 10 BMV-Z) und ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die KZV; sofern der Vertragszahnarztsitz und die Zweigpraxis im gleichen Zulassungsbereich liegen.
6
Was sind ausgelagerte Praxisräume?
Ausgelagerte Praxisräume sind lediglich gegenüber der KZV anzeigepflichtig. Die Räume liegen in der Nähe des Vertragszahnarztsitzes (§ 24 Abs. 5 Zahnärzte-ZV).